Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen FZ forensic.zone GmbH, vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Mirijam Steinert, Freiberger Str. 11, 09648 Mittweida, im folgenden „forensic.zone“ und dem Kunden, im Folgenden „Auftraggeber“, als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nicht explizit schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) forensic.zone bietet IT-forensische Gutachten im Rahmen einer Sachverständigentätigkeit. Auftraggeber könnend dabei juristische Personen oder Privatpersonen sein.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
(4) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen forensic.zone und dem Auftraggeber, ohne dass es erneut der Einbeziehung bedarf. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch forensic.zone ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Angebotsschreibens der forensic.zone oder eines gesonderten Vertragsdokumentes durch beide Vertragsparteien oder durch Ausführung der vom Auftraggeber angeforderten Arbeiten durch die forensic.zone zustande.
(2) Sofern der Auftraggeber der forensic.zone ohne vorheriges Angebot forensic.zone beauftragt (Angebot), ist forensic.zone in ihrem alleinigen Ermessen zur Annahme der Bestellung durch schriftliche Erklärung der Annahme (einschließlich einer solchen auf elektronischem Wege) oder durch Erbringung der beauftragten Leistungen berechtigt.
(3) forensic.zone ist berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn forensic.zone aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch von forensic.zone für die bis zur Ablehnung der Dienstleistung entstandenen Leistungen erhalten.
§ 3 Inhalt des Dienstleistungsvertrages
(1) forensic.zone erbringt seine Dienste gegenüber dem Auftraggeber in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet und Gutachten nach den üblichen Anforderungen ordentlich erstellt. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Auftraggebers kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen der Dienstleistung von forensic.zone erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Auftraggeber erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind entweder personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder von forensic.zone individuell für den Auftraggeber erstellt. Abweichungen hiervon müssen schriftlich vereinbart werden.
(3) Sämtliche Unterlagen von forensic.zone sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte, Texte und Bilder von auf der Webseite von forensic.zone und sonstige Unterlagen als auch das Arbeitsergebnis selbst. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben, sofern nicht explizit schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis von forensic.zone Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Dienstleistung zu machen.
(4) Für den Umfang der Leistung ist nur eine von beiden Seiten abgegebene übereinstimmende Erklärung maßgeblich. Liegt eine solche nicht vor, so ist die schriftliche Auftragsbestätigung der forensic.zone maßgebend.
§ 4 Durchführung der Dienstleistung
(1) Die Dienstleistung beruht auf Kooperation. Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Dienstleistung oder Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet. Der Auftraggeber erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen. Mit der Durchführung der Dienstleistung wird nicht gleichzeitig Gewähr für die Ordnungsgemäßheit (einwandfreie Beschaffenheit) und Funktionsfähigkeit der begutachteten oder geprüften Teile oder Einrichtungen des Auftraggebers übernommen. Bei Prüfaufträgen ist forensic.zone nicht verantwortlich für die Richtigkeit oder Überprüfung bzw. Einhaltung der ihren Prüfungen und Begutachtungen zugrunde liegenden Vorschriften, Normen, technischen Regeln, Programmen, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist
(2) forensic.zone ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die forensic.zone ohne eigenes Verschulden daran hindern, das die Dienstleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Auftraggeber besteht in diesem Fall nicht.
(3) forensic.zone ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Dienstleistungs-Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Dienstleistungs-Inhaltes eintritt und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.
(5) forensic.zone muss die Dienstleistung nicht selbst durchführen. forensic.zone ist berechtigt die Durchführung der Dienstleistung an Dritte, z.B. an Subunternehmer zu übertragen.
§ 5 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen seinerseits, seiner Erfüllungsgehilfen oder Dritter rechtzeitig und für forensic.zone kostenlos erbracht werden. Verstößt der Auftraggeber dagegen kann er Ansprüche bzgl. daraus resultierender Verzögerungen der vertraglich geschuldeten Leistung nicht geltend machen. Der Auftraggeber trägt jeglichen Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge verspäteter, unrichtiger oder lückenhafter Angaben oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungshandlungen wiederholt werden müssen oder sich verzögern. forensic.zone ist auch bei Vereinbarungen eines Fest- oder Höchstpreises berechtigt, diesen Mehraufwand zusätzlich abzurechnen.
(2) Für die Durchführung der Leistungen notwendige Prüfobjekte, Dokumente, Hilfsstoffe, Hilfskräfte und andere Unterlagen oder vereinbarte Leistungen sind vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet forensic.zone umgehend über Änderungen in Leistungsumfang oder -inhalt zu unterrichten und die erforderlichen Informationen und Unterlagen bereitzustellen.
(3) Im Übrigen müssen die Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers den jeweils gültigen Rechtsvorschriften, Normen, Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
(4) Wird von Seiten des Auftraggebers ein zuvor bestätigter Besuchstermin nicht spätestens 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin abgesagt, so hat der Auftraggeber die dadurch entstehenden Kosten gemäß der gültigen Preisliste zu ersetzen. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass forensic.zone ein Schaden nicht oder nicht in geltend gemachter Höhe entstanden ist.
§ 6 Vergütung/ Zahlungsmodalitäten
(1) Nach Leistungserbringung stellt forensic.zone eine ordnungsgemäße Rechnung. Die Zahlung der Vergütung ist spätestens 4 Wochen nach Rechnungsstellung fällig.
(2) forensic.zone behät sich vor, (An)Zahlungen im Voraus zu verlangen, soweit wichtige Gründe dies verlangen. Die Zahlung hat sodann vor dem vereinbarten Termin zu erflogen, ansonsten behält sich forensic.zone vor, die Leistungserbringung bis zur Vollständigen Zahlung zu verweigern.
(3) forensic.zone ist berechtigt für Arbeiten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr, sowie für Arbeiten an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen Zuschläge gemäß der Preisliste zu verlangen.
(4) Ist bei der Erteilung des Auftrags der Leistungsumfang und die Vergütung nicht schriftlich festgelegt, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand und nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisen von forensic.zone.
(5) Im Falle des Verzugs des Auftraggebers ist forensic.zone zur Zurückhaltung der vereinbarten Leistungen berechtigt. Zurückbehaltene, noch ausstehende Leistungen wird forensic.zone während des Verzugs des Auftraggebers nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen ausführen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
(6) Alle Preise in den Preislisten oder Angeboten von forensic.zone sind Nettopreise.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrags ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Enthält der Vertrag keine bestimmte Laufzeit, gilt er als mit der Leistungerbringung als beendet ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(3) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 8 Schutzrechte von forensic.zone und Dritter
(1) Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistung, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit von forensic.zone für den Auftraggeber stehen, insbesondere sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte (einschließlich aller Entwicklungsstufen), stehen ausschließlich und uneingeschränkt forensic.zone zu.
(2) forensic.zone behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Marke und das Logo von forensic.zone dürfen ohne dessen Zustimmung nicht durch den Auftraggeber verwendet werden.
(3) Werden durch die vertragsgemäße Nutzung der von forensic.zone erstellten Arbeitsergebnisse Schutzrechte Dritter verletzt, wird der Auftraggeber forensic.zone von gerichtlich rechtskräftig festgestellten Ansprüchen Dritter aufgrund bestehender Schutzrechte Dritter freistellen, soweit die Arbeitsergebnisse auf Vorgaben oder Beistellungen des Auftraggebers beruhen. Der Auftraggeber wird forensic.zone unverzüglich schriftlich von geltend gemachten Ansprüchen unterrichten.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei ("Empfänger") wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
(2) Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
(3) Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.
(4) Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht so weit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.
(5) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die
a) bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden;
b) die der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
c) der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.
Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.
(6) Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.
(8) forensic.zone ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.
§ 10 Haftung
(1) forensic.zone haftet dem Auftraggeber gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haftet forensic.zone – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Auftraggeber regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
§ 11 Datenschutz
(1) forensic.zone erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Abwicklung, Erfüllung und Änderung des mit dem Auftraggeber begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind und/oder soweit der Auftraggeber in die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung eingewilligt hat.
(2) Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.
(3) Soweit der Auftraggeber eine Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung seiner Daten abgegeben hat, kann dieser seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Widerrufsempfängerin ist forensic.zone.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Dienstleistungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Dienstleistungsvertrags insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) forensic.zone behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich zu ändern. In diesem Fall wird forensic.zone den Auftraggeber über die Änderungen rechtzeitig (mindestens sechs Wochen) im Voraus benachrichtigen. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen nicht wenigstens vier Wochen nach Zugang der Benachrichtigung, gelten diese als vom Auftraggeber angenommen. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen, hat forensic.zone das Recht, das Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber außerordentlich und fristlos zu kündigen. In der Benachrichtigung über die Änderungen wird forensic.zone den Auftraggeber auch über die Möglichkeit des Widerspruchs und die Rechtsfolgen des unterlassenen Widerspruchs informieren
(4) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von forensic.zone.